Mitglied des CCESigG werden
Das Antragsformular erhalten Sie
hier als PDF-Datei.
Mitgliedschaft:
Die Mitgliedschaft erfolgt gemäß der Satzung (§3) nach:
- Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sein, deren Tätigkeit, fachliches Wissen und Interesse oder institutionelle Zwecke den Zielen des Vereins dienlich sind.
Mitglieder können auch Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens sein, und zwar Arbeitsgruppen von Fachgesellschaften oder Verbänden, Softwarehersteller, Trustcenter und Dienstleistungsunternehmen.
- Jedes Mitglied verpflichtet sich durch seinen Beitritt für die Dauer seiner Mitgliedschaft, die Vereinsziele nach Maßgabe der Satzung zu unterstützen.
- Die Mitglieder unterteilen sich in
a) ordentliche Mitglieder,
b) außerordentliche Mitglieder.
- Ordentliche Mitglieder sind zur Beitragszahlung verpflichtet und haben in der Mitgliederversammlung Sitz- und Stimmrecht.
- Außerordentliche Mitglieder sind Mitglieder, die durch Beschluss des Vorstands von der Beitragszahlungsverpflichtung freigestellt sind. Diese Art der Mitgliedschaft ist Anwendern der elektronischen Signatur (Krankenhäusern, Bediensteten von Krankenhäusern, niedergelassenen Ärzten etc.) und Fachgesellschaften / Verbänden vorbehalten, welche ihre Beiträge in Form von aktiver oder ehrenamtlicher Mitarbeit in Gremien des Vereins leisten.
Sie haben dem Verein gegenüber die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder, können jedoch auf eigenen Wunsch auf einen Sitz und das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung verzichten.
Beiträge:
Die von der Mitgliederversammlung festgelegten jährlichen Beiträge belaufen sich auf:
Akademische Institution oder Organisation (325 € jährlich)
Klinik (325 € jährlich)
Industriepartner (3.250 € jährlich)
Consultingpartner (1.950 € jährlich)
Außerordentliches Mitglied (beitragsfrei)
Aufnahmegebühr:
Für Industrie- und Consultingpartner wird neben dem festgelegten Mitgliederbeitrag eine einmalige, nach Mitarbeiterzahlen gestaffelte Aufnahmegühr, erhoben.
1bis10Mitarbeiter 500,- Euro
10 bis 50 Mitarbeiter 1.500,- Euro
51 bis 100 Mitarbeiter 2.500,- Euro
101bis 500 Mitarbeiter 5.000,- Euro
500 bis 1.000 Mitarbeiter 7.500,- Euro
über 1.000 Mitarbeiter 10.000,- Euro
Antrag:
Bitte senden Sie das
Antragsformular per Post oder
Mailanhang an:
Projektbüro CCESigG e.V.
Technologiepark/Gründervilla
z.Hd. Herrn J. Bosk
Rebenring 33
38106 Braunschweig
Der Vorstand wird sie nach ihrem Antragseingang kontaktieren.
Das Antragsformular erhalten Sie
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